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Es gehe nicht darum, jetzt Menschen abzumahnen, die „Stolzmonat“ verwendeten. „Das sieht das Marken- und Patentrecht so auch gar nicht vor“, sagt er. „Ich würde mich abends nicht zufrieden ins Bett legen können, wenn ich denke: Cool, wir haben wieder einen abgemahnt.“ Missbräuchliche Verwendung würde schnell zum Lizenzentzug führen.
Wenn das ein Tischoben Computer ist und das Computergehäuse nicht zu ist, können funken in der Nähe einige komische Dinge tun, frag nicht wie ich das weiß